HALLO FRÜHLING


HALLO FRÜHLING: 15 € geschenkt* ab 99 € Einkaufswert auf eine große Auswahl an Artikeln

*Den Preisvorteil von 15 € erhalten Sie einmalig ab einem Einkaufswert von 99 € exklusiv bei Vorlage des Gutscheins und Ihrer WÖHRL CARD bis zum 01.04.24 auf eine große Auswahl nicht reduzierter Artikel in Ihrer WÖHRL Filiale und unter woehrl.de mit dem Code PRE15. Von der Aktion ausgenommen sind WÄSCHE, STRÜMPFE sowie die Marken BUGATTI, BYREDO, CABRINI, CARL GROSS, CG – CLUB OF GENTS, CHARMLINE, CINQUE, CREED, DESOTO, DIPTYQUE, ESPRIT, FUCHS SCHMITT, GANT Schuhe, GARCIA, GOLDHEIT, GÖTTMANN, ICEPEAK, JOOP! Gürtel, KILLTEC, KJ BRAND, LASCANA, LEBEK, LIDEA, LIEBESKIND, LLOYD, LUHTA, MAERZ MUENCHEN, MAIER SPORTS, MARC O'POLO, MONARI, MONTI, MUNICH FREEDOM, OLYMP, P.A.C., STEHMANN, STRELLSON, S+OY, UYN, VAUDE, WATERCULT, ZIENER, gekennzeichnete Artikel, Partnerfirmen wie FABER-CASTELL, JUMBO und TRETTER. Nicht kombinierbar mit anderen WÖHRL Aktionen und nicht gültig auf bereits getätigte Einkäufe. Er ist ferner nicht für Änderungen, andere Service- und Dienstleistungen sowie auf Bücher gültig. Der Kauf von Geschenkkarten ist ausgeschlossen. Bei Umtausch wird nur der tatsächlich bezahlte Betrag erstattet.

Hinweis der Emanuel Wöhrl-Stiftung

Die Emanuel Wöhrl - Stiftung, Günthersbühlerstraße 24a, 90491 Nürnberg, ist eine selbständige Stiftung des privaten Rechts und nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 16.11.2021 des Zentralfinanzamts Nürnberg, Steuernummer 241/108/00661, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger Zwecke und den gemeinnützigen Zwecken der Förderung der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird. 

Bitte beachten Sie, dass der Spendenbetrag auf Ihrer Wöhrl-Rechnung ausgewiesen wird, jedoch nicht gesondert auf dem Zahlungsbeleg (Kontoauszug), da dies mit einem unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand bzw. zusätzlichen Kosten für die Stiftung verbunden wäre. Der Ausweis auf der Rechnung genügt grundsätzlich nicht den strengen Anforderungen einer Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10b EStG oder eines vereinfachten Zuwendungsnachweises nach § 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV. Aus Gründen der Kosteneffizienz in Bezug auf die Verwaltungskosten der Stiftung werden Zuwendungsbestätigungen erst ab einem Spendenbetrag in Höhe von 50,00 EUR ausgestellt und können unter kontakt@emanuel-woehrl-stiftung.de angefordert werden.

Vielen Dank für Ihre Spende!

Ihre Emanuel-Wöhrl Stiftung

 

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Dieser stolze Betrag konnte bei der Emanuel Wöhrl Weihnachtstombola 2022 erzielt und für einen guten Zweck gespendet werden. Danke für Ihre Unterstützung.

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